Justiz

U-Haft: Wenige Verfahren coronabedingt verzögert

Ein Gefängnisinsasse sitzt in einer Justizvollzugsanstalt vor einem vergitterten Fenster.

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Wiesbaden. In einem Strafverfahren wegen Betrugs seien zwei Angeklagte aus der U-Haft entlassen worden, weil keine zeitnahe Hauptverhandlung habe stattfinden können, teilte das Ministerium mit. Ein weiterer Vollzug der Haft wäre unverhältnismäßig gewesen. Die Angeklagten seien Mitte 2020 rechtskräftig verurteilt worden. Die Gerichte berichten den Angaben zufolge, dass es bei Strafverfahren allgemein wegen der Corona-Pandemie zu Verzögerungen gekommen sei, weil Termine aufgehoben oder verlegt werden mussten.

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Das sei beispielsweise dann geschehen, wenn Zeugen oder Sachverständige pandemiebedingt zunächst nicht hätten vernommen werden können. "Dass erforderliche Zeugen oder Sachverständige aufgrund der Corona-Pandemie prozessordnungswidrig nicht gehört wurden, ist nicht bekannt", teilte das Ministerium mit.

© dpa-infocom, dpa:210216-99-457945/2

dpa

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