Trotz Kontaktverbot Kleinkindern nachgestellt: Prozess
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Justitia-Statue.
© Quelle: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Frankfurt/Main. Der Anklage zufolge war der Mann wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen Tochter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach vollständiger Verbüßung der Strafe habe er sich in sechs Fällen in der Nähe von Schulen und Freizeiteinrichtungen aufgehalten und dort Kleinkinder beobachtet und angesprochen. Mitte 2020 wurde er schließlich wegen Verstoßes gegen die Auflagen der Führungsaufsicht wieder festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte am ersten Verhandlungstag uneinsichtig. Er warf unter anderem der Polizei vor, ihm "Lockvögel" geschickt zu haben. Das Gericht wies darauf hin, dass für die Verstöße nicht nur eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft, sondern auch die anschließende Sicherungsverwahrung verhängt werden könne. Die Strafkammer hat noch fünf weitere Verhandlungstermine bis Ende Februar anberaumt.
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dpa