Strafprozess zu Woolrec wird neu verhandelt
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Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Karlsruhe/Gießen. Der frühere Firmengeschäftsführer und ein Gutachter waren vom Landgericht Gießen wegen des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen beziehungsweise Beihilfe dazu zu Geldstrafen verurteilt worden.
Die Richter verhängten Geldstrafen zwischen 17.150 Euro (490 Tagessätze zu 35 Euro) und 52.500 Euro (350 Tagessätze zu 150 Euro) verhängt. Sie gingen in ihrem Urteil davon aus, dass sich die beiden Männer bei der Herstellung eines aus gefährlichen künstlichen Mineralfasern bestehenden Produktes nicht an Behördenvorgaben gehalten hatten. Der Fall wird nun an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Im Fall des Gutachters wurde das Urteil komplett aufgehoben. Seine Revision, mit der die Gerichtsbesetzung im Fall einer Schöffin gerügt wurde, war erfolgreich. Bei der Verurteilung des früheren Geschäftsführers stellte der BGH fest, dass er sich im Umgang mit gefährlichen Abfällen strafbar gemacht habe. Allerdings müsse neu bewertet werden, inwieweit es sich um 56 Einzelfälle im Zusammenhang mit Verjährungsfristen gehandelt habe. Die Firma Wooolrec in Braunfels-Tiefenbach (Lahn-Dill-Kreis) war nach langem Streit um eine mögliche Schadstoffbelastung im Herbst 2012 stillgelegt worden.
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dpa
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