Stimmabgabe auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich
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Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in die Wahlurne.
© Quelle: Michael Kappeler/dpa/Archivbild
Wiesbaden. Für den Fall, dass man im Wahlraum seines Wahlbezirks nicht persönlich bekannt ist, sollte der Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweispapier mitgebracht werden. Sofern der Wahlraum nicht bekannt ist, kann dieser durch einen kurzen Anruf bei der Wohnsitzgemeinde erfragt werden.
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dpa