Staatsanwaltschaft fordert Haft nach Messerattacken
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Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen.
© Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Während der Anklagevertreter auf versuchten Totschlag plädierte, sah die Verteidigung in der Tat vom Oktober vergangenen Jahres lediglich eine gefährliche Körperverletzung. Ohne ersichtlichen Grund soll der Angeklagte auf einen ihm zufällig entgegenkommenden 29-Jährigen eingestochen haben. Das Opfer rannte zunächst weg, musste aber später im Krankenhaus notoperiert werden.
Vor Gericht gab der 22 Jahre alte Angeklagte an, sich nicht mehr an die Tat erinnern zu können. Er räumte aber zwei vorausgegangene Zwischenfälle ein. Er war unter anderem messerschwingend durch Frankfurt-Bockenheim gelaufen und hatte dadurch einen Terroreinsatz der Polizei ausgelöst. Das Urteil soll an diesem Freitag (13.30 Uhr) verkündet werden.
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dpa