Soziales

Sonderabgabe für Sozialwohnungen um zehn Jahre verlängert

Wiesbaden. Das Gesetz werde voraussichtlich am 1. Juni in Kraft treten und betreffe 51 hessische Städte und Gemeinden.

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Ursprünglich galt die Abgabe nach Angaben einer Sprecherin für 102 Kommunen. Eine Evaluation habe jedoch ergeben, dass der Aufwand für einige Städte und Gemeinden unverhältnismäßig hoch sei. Eine entsprechende Verordnung über die nun reduzierte Anzahl an Kommunen solle ab 1. Mai gelten.

Die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe fließen laut Ministerium zweckgebunden in den Bau neuer Sozialwohnungen. Seit Wiedereinführung der Abgabe im Jahr 2016 summierten sie sich auf 35,3 Millionen Euro. Ende 2020 gab es nach Angaben des Ministeriums 79 720 Sozialwohnungen in Hessen, acht weniger als ein Jahr zuvor.

© dpa-infocom, dpa:210428-99-390386/2

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dpa

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