Sohn nachts auf Straße stehen lassen: Bewährungsstrafe
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Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz.
© Quelle: Uli Deck/dpa/Archivbild
Darmstadt. Das entschied das Amtsgericht Darmstadt am Dienstag. Die Strafe gegen den 52 Jahre alten Mann aus Alsbach-Hähnlein in Südhessen wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht wurde zur Bewährung ausgesetzt. Man könne einen Elfjährigen nicht einfach in der Nacht draußen stehenlassen, sagte der Vorsitzende Richter Martin Wallocha am Dienstag in der Urteilsbegründung. "Das eine Verletzung der Aufsichtspflicht."
Der Vorfall ereignete sich Mitte Dezember 2019. Der Junge, der gegen 23.00 Uhr entdeckt wurde, hatte bei einer Baustelle Unterschlupf gesucht. Dass der Angeklagte seinen Jungen zwei Stunden lang gesucht haben will, glaubte ihm das Gericht nicht. Es schenkte aber dem Schüler Glauben, der ausgesagt hatte, er habe Angst gehabt, nach Hause zu kommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und acht Monate auf Bewährung wegen Kindesaussetzung gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil der Junge am Fundort maximal 400 Meter Fußweg nach Hause hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung prüft, ob sie Berufung einlegt.
dpa