Sechs Jahre Haft für Angriff mit abgebrochener Glasflasche
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Eine Figur der blinden Justitia.
© Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Die Schwurgerichtskammer verfügte zusätzlich noch die Unterbringung des Mannes in einer Therapieeinrichtung. Er war bei der Tat im August vergangenen Jahres stark betrunken gewesen. (AZ 3490 Js 235634/20)
Zwischen dem Angeklagten und seinem Kontrahenten war es wegen vorausgegangener Drogengeschäfte zum Streit gekommen. Nachdem er von dem späteren Opfer körperlich angegangen worden war, verlor der Mann offenbar die Beherrschung und drückte dem Gegner die abgebrochene Flasche gegen den Hals, was zu lebensgefährlichen Verletzungen führte.
Gleichwohl wurde der 27-Jährige nicht wegen versuchten Totschlags sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er sei vom Totschlagsversuch zurückgetreten, weil er nicht weiter auf das Opfer eingewirkt habe, hieß es im Urteil.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft beantragt. Der Verteidiger bat ohne konkretes Strafmaß um ein angemessenes Urteil.
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dpa