Schlägerei im Straßenverkehr: Autofahrer spricht von Notwehr
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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
© Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Andere Autofahrer mussten scharf bremsen, um den auf der Fahrbahn liegenden Bewusstlosen nicht zu überfahren. Die Anklage lautet auf Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. (Aktenzeichen 3630 Js 235556/20)
Dem Vorfall war ein heftiger Streit zwischen den beiden Kontrahenten über den Fahrstil des Angeklagten vorausgegangen. Offenbar wurde der später Verletzte von diesem bei einem Spurwechsel "geschnitten". An einer roten Ampel kam es schließlich zu der Auseinandersetzung.
Vor Gericht bezichtigte der Angeklagte den 48 Jahre alten Kontrahenten, ihn beleidigt und bedroht zu haben. Er habe sich in dieser Notwehrsituation nicht anders als mit den Faustschlägen zu helfen gewusst, nachdem auch der 48-Jährige gegen ihn die Hand zum Schlag erhoben habe. Mit der Vernehmung von drei weiteren Zeugen soll der Prozess Mitte September fortgesetzt werden.
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dpa