Rollstuhlfahrer auf Gleise gestoßen: Urteil teils aufgehoben
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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
© Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Karlsruhe/Frankfurt. Der Angeklagte war im November vergangenen Jahres wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Der Angeklagte mit deutscher Staatsangehörigkeit hatte eingeräumt, den halbseitig gelähmten Rollstuhlfahrer im Januar 2020 im Streit um eine Flasche Schnaps auf die Gleise gestoßen zu haben. Ein einfahrender Zug hatte rechtzeitig bremsen können. Umstritten im Prozess war, ob der Angeklagte eine Tötungsabsicht hatte. Die Verteidigung bestritt dies und ging gegen das Urteil vor.
Der BGH bestätigte den Schuldspruch des Landgerichts, hob aber wegen Wertungsfehlern die Strafzumessung auf. Das Urteil berücksichtige unter anderem nicht ausreichend, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Urteils bereits 69 Jahre alt war und so erst in hohem Alter in Freiheit kommen würde - zumal sich der Mann auf Bewährung befand: Wegen Mordes an seiner Verlobten im Jahr 2001 hatte er eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt, die rund ein halbes Jahr vor der Tat in Frankfurt zur Bewährung ausgesetzt worden war. Auf den drohenden Widerruf dieser Entscheidung sei das Landgericht nicht eingegangen, rügte der BGH.
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dpa