Rentner erstochen: Anklage legt nach Freispruch Revision ein
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Eine Statue der Justitia hält die Waage.
© Quelle: picture alliance/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Das kündigte die Anklagebehörde am Freitag in Frankfurt an. Die Entscheidung des Gerichts stimme nicht mit den Erkenntnissen aus der mehrtägigen Beweisaufnahme überein, sagte der Anklagevertreter. Die Schwurgerichtskammer war zu dem Ergebnis gekommen, dass dem 66 Jahre alten und wegen Totschlags angeklagten Wohnungsnachbarn die Täterschaft nicht nachzuweisen gewesen sei. Es gebe "letzte Zweifel" daran, sagte der Vorsitzende Richter beim Urteil am Mittwoch.
Der Angeklagte hatte der Anklage zufolge im Juli 2019 einen Notruf bei der Polizei abgesetzt, mit dem er ankündigte, den Nachbarn wegen ruhestörenden Lärms "abstechen" zu wollen. Als die Polizei später in der Wohnung des 70-Jährigen in Frankfurt-Bornheim eintraf, stießen sie auf dessen Leiche. In dem Prozess hatte der Angeklagte bestritten, den Nachbarn getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft, die den Angeklagten für überführt hielt, beantragte eine Haftstrafe von neun Jahren.
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dpa