Rennklub-Nachfolgerin verliert Prozess um Millionenforderung
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Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer.
© Quelle: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Bei der Geldsumme handelte es sich um den Verkaufspreis, den die Stadt an den früheren Rennklub-Präsidenten für die Übernahme seiner Geschäftsanteile an der Betreibergesellschaft des Rennbahngeländes gezahlt hatte. Im Anschluss wurde dem Rennklub als Nutzer des städtischen Geländes gekündigt. Die Stadt hatte das Grundstück dem Deutschen Fußballbund in Erbpacht überlassen.
Die Rennklub-Nachfolgerin hatte sich vor Gericht unter anderem auf die Sittenwidrigkeit dieses Übernahmevertrages berufen, durch den der Rennklub in seiner Existenz vernichtet worden sei. Nach Auffassung der OLG-Richter scheiterte die Klage aber bereits an der innerhalb von drei Jahren eingetretenen Verjährung. Laut einer Gerichtssprecherin waren nur wenige Wochen entscheidend, da die Klägerin den nötigen Gerichtskostenvorschuss von knapp 300 000 Euro nicht rechtzeitig beigebracht habe.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die klagende Gesellschaft kann beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
dpa