Prozess um zerstückelte Leiche: Lebenslange Haft
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Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand.
© Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Darmstadt. Nach Überzeugung des Gerichts hat der 37 Jahre alte Deutsch-Mexikaner das 40 Jahre alte Opfer in der Silvesternacht 2018/2019 verprügelt und - nachdem sie nach einer Stunde wieder aus dem Bad kam - erwürgt, damit sie ihn nicht wegen Körperverletzung anzeigt. Anschließend soll er die Leiche zerstückelt haben. Der 37-Jährige bestritt die Tötung, räumte aber ein, die Leiche zerteilt zu haben, um sie verschwinden zu lassen.
Der Angeklagte war bereits Ende 2019 von einer anderen Landgerichtskammer in gleicher Sache wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte 2020 entschieden, dass eine Aussage nicht hätte verwertet werden dürfen, so dass neu verhandelt werden musste. Zunächst war dem Mann auch in dem neuerlichen Prozess Totschlag vorgeworfen worden, nun befand ihn das Gericht doch wegen Mordes für schuldig. Als Mordmerkmal identifizierten die Richter dieses Mal eine Verdeckungsabsicht und nicht niedrige Beweggründe wie 2019.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf elf Jahre Haft wegen Totschlags plädiert und die wegen Drogen eingeschränkte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten berücksichtigt. Die Verteidigung hatte sich für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge ausgesprochen ohne ein Strafmaß zu nennen. Sie hatte auch dafür plädiert, den Angeklagten in eine geschlossenen Entziehungsanstalt einzuweisen, um eine Therapie zu beginnen.
Der Angeklagte sei schon immer gewalttätig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Marc Euler in der Urteilsbegründung. Er wies darauf hin, dass der Angeklagte seine Freundin ab Ende 2016 regelmäßig verprügelt, gewürgt und mit dem Tode bedroht und früher schon seine Eltern angegriffen habe. Der Angeklagte wurde während der Urteilsverkündung aus dem Saal gebracht, da er mehrmals dazwischenrief.
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dpa
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