Prozess: Kein Tötungsvorsatz bei mutmaßlich falscher Ärztin
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Die beiden Verteidiger der Angeklagten, Thomas Hammer (l) und Sven Schoeller.
© Quelle: Swen Pförtner/dpa
Kassel. Ein Tötungsvorsatz liege aber nicht vor: "Diesen Vorwurf wird die Beweisaufnahme nicht bestätigen." Die Deutsche soll sich jahrelang ohne entsprechende Ausbildung als Medizinerin ausgegeben und in einer nordhessischen Klinik durch Behandlungsfehler fünf Menschen getötet haben.
Laut Anklage hatte sich die Frau unter anderem zwischen 2015 und 2018 eine Anstellung im Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) erschlichen. Dort soll sie als Narkoseärztin gearbeitet haben. Neben den Todesfällen sei sie für Gesundheitsschäden bei Patienten verantwortlich. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr unter anderem Mord in fünf Fällen in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der Heilkunde, versuchten Mord in elf Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung vor. Es sind zunächst 13 Verhandlungstage bis Ende März angesetzt.
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dpa
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