Ermittlungen nach Pornografie-Vorfall
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Der Schriftzug «Polizei» auf einem Schild am Gebäude einer Polizeiinspektion.
© Quelle: picture alliance / Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild
Frankfurt/Florstadt. Nach dem Pornografie-Vorfall während einer Videokonferenz einer Grundschulklasse in Florstadt (Wetteraukreis) hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Ermittlungen übernommen. Es gehe um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern, sagte eine Sprecherin der für solche Fälle zuständigen Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) am Freitag. Nach Angaben des hessischen Kultusministeriums hatte es in den vergangenen Tagen an mehreren Schulen Zwischenfälle gegeben, bei denen sich externe Personen illegal Zugang zu Videokonferenzen verschafft hätten.
Dabei seien pornografisches Material, rassistische und antisemitische Ansichten oder sexistische Beleidigungen gegenüber Lehrkräften verbreitet worden. "Die Videokonferenzen sind ebenso wie das Klassenzimmer ein besonders schutzwürdiger Raum", sagte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) laut Mitteilung. "Wer in dieser für uns alle herausfordernden Situation meint, den Unterricht auf solch abstoßende Weise stören zu müssen, macht sich im Zweifel sogar strafbar." Wegen des Corona-Lockdowns finden derzeit viele Lehrveranstaltungen online statt, etwa per Videokonferenz.
Angesichts der jüngsten Zwischenfälle sei in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landeskriminalamt und dem "Hessen Cyber Competence Center" ein aktuelles Informationspaket zusammengestellt worden mit Erläuterungen zum konkreten Verhalten bei derartigen Fällen und Hinweisen zur Beratung betroffener Schüler, Eltern und Lehrer. "Auch wenn kein hundertprozentiger Schutz vor Hackern möglich ist, gibt es Maßnahmen, mit denen sich das Risiko solcher Angriffe begrenzen lässt", so Lorz. Wichtig sei beispielsweise der verantwortungs- und risikobewusste Umgang mit Zugangsdaten.
Im Fall Florstadt wird nach Angaben der ZIT-Sprecherin in alle Richtungen ermittelt. Man versuche, an Daten zu gelangen, um den oder die Täter identifizieren zu können. Es handele sich um schwierige Untersuchungen. Laut dem Kultusministerium hatten die Lehrerinnen mit den Schülerinnen und Schülern der zweiten Klasse eine Videokonferenz über eine externe Software organisiert. Dabei habe sich ein Teilnehmer mit einem angeblichen Mädchennamen eingewählt, die Lehrerinnen von der Konferenz ausgeschlossen und Pornografie gezeigt. Ein Elternteil habe den Vorfall bemerkt und gemeldet.
Zunächst war wegen des Verdachts des Verbreitens pornografischer Schriften ermittelt worden. Ein Polizeisprecher hatte bereits gesagt, dass sich im Lauf der Untersuchung noch weitere mögliche Straftatbestände ergeben können.
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dpa