Niddapark-Mord: Urteil nach sechs Monaten Prozess erwartet
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Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand.
© Quelle: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Frankfurt/Main. Nach gut einem halben Jahr steht der Mordprozess um die "Tote vom Niddapark" vor dem Frankfurter Landgericht unmittelbar vor dem Abschluss. An diesem Montag (16./10.00 Uhr) wird die Schwurgerichtskammer bekanntgeben, ob sie den 52-jährigen Geschäftsmann auf der Anklagebank für den Täter hält oder nicht. Die Staatsanwaltschaft gab in ihrem Schlussvortrag eine klare Vorlage: Der Deutsche habe die 29 Jahre alte Geschäftspartnerin im Mai 2018 in dem Park "heimtückisch und aus Habgier" getötet, weil er bei der jungen Frau hohe Schulden gehabt habe. Beide hatten ein Lokal in der Frankfurter "Fressgass" betrieben, das bereits im Vorfeld der Bluttat zweifelhafte Schlagzeilen gemacht hatte. Dort sollte es in einer Silvesternacht angeblich zu sexuellen Belästigungen weiblicher Gäste gekommen sein - später stellte sich die Geschichte als Finte seiner Betreiber heraus, die ihr Lokal damit offenbar bekannt machen wollten.
Im Morgengrauen fanden Spaziergänger die Leiche der mit zahlreichen Messerstichen zugerichteten Frau auf einer Wiese. Kurze Zeit später geriet der Angeklagte in Tatverdacht und wurde festgenommen. Besonders die Blutspuren waren für Polizei und Staatsanwaltschaft stichhaltige Indizien. Vor Gericht aber zeigte sich der 52-Jährige zu Prozessbeginn unbeeindruckt von den Vorwürfen: Seine Bekannte habe am Abend vor ihrem Tod eine Verabredung mit einem mysteriösen Unbekannten in dem Park wahrgenommen, von der sie nicht zurückgekommen sei. Mitten in der Nacht habe er sich deshalb auf den Weg gemacht, um nach ihr in dem dunklen Park zu suchen und die Leiche schließlich auch gefunden, die er aber aus Angst vor Unannehmlichkeiten liegen gelassen habe.
Bei dieser, von Prozessbeobachtern und der Staatsanwaltschaft vielfach als unglaubwürdig angesehenen Aussage blieb der Angeklagte bis zu seinem letzten Wort: "Ich habe mit dem Tod von Irina nichts zu tun." Während der Verteidiger dies aufnahm und Freispruch forderte, beantragte die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft und darüber hinaus die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld: Eine Haftentlassung nach bereits 15 Jahren wäre damit so gut wie ausgeschlossen.
dpa