Nebenklage-Anwalt kritisiert Oberlandesgericht wegen Urteil
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Thomas Sagebiel, Vorsitzender Richter im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, steht im Gerichtssaal.
© Quelle: Kai Pfaffenbach/Reuters/Pool/dpa/Aktuell
Frankfurt/Main. Die Argumentation sei nicht überzeugend gewesen. "Mein Mandant ist wütend. Und ich meine, er ist auch zurecht wütend", sagte Hoffmann.
Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke ist am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Freigesprochen wurde Stephan Ernst von dem Vorwurf, einen irakischen Flüchtling 2016 hinterrücks niedergestochen und schwer verletzt zu haben. "Es gibt zwar Umstände, die auf die Täterschaft hindeuten, aber keine tragfähigen Beweismittel", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel.
Anwalt Hoffmann sagte, in den nächsten Tagen werde entschieden, ob er gegen das Urteil vorgehe. An sich sei das Urteil nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts erwartbar gewesen. Es sei bitter, dass sich das Gericht mit den Problemen, die er angesprochen habe, nicht auseinandergesetzt habe - etwa zur mutmaßlichen Tatwaffe und einer Quittung, die als entlastend gewertet worden sei. Hier hätte es weiterer Untersuchungen bedurft. "Das Gericht hat den Anschein gegeben, als hätte man auf etwas gewartet, was man nutzen kann, um sich eine erheblich längere Beweisaufnahme zu ersparen, um den Sack zu zumachen."
Hoffmann kritisierte, das Urteil sei in irrer Geschwindigkeit heruntergerattert worden, es sei kaum verständlich gewesen. "Das ist nicht die Art und Weise, in der ein Urteil, was wirklich angenommen werden soll, auch verkündet werden sollte. Das finde ich höchst problematisch."
Sein Mandant ließ eine Erklärung verlesen. "Ich bin sehr traurig, da ich in Deutschland nun das zweite Mal einen Verrat erleben musste", hieß es darin. Polizei und Gericht hätten ihre Aufgaben nicht richtig wahrgenommen und ihn nicht mit Respekt behandelt.
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dpa
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