Nach Streit Kontrahenten auf Motorhaube genommen: Bewährung
Frankfurt/Main. Die Schwurgerichtskammer ging in dem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil lediglich von gefährlicher Körperverletzung aus und berücksichtigte darüber hinaus eine bereits geleistete Schmerzensgeldzahlung von 5000 Euro an eines der Opfer. AZ 3490 Js 245003/19
Der Vorfall hatte sich im Oktober vergangenen Jahres im Frankfurter Ostend ereignet. Wegen einer Frau kam es zunächst zu einem Streit mit Schlägen und Spucken. Der Angeklagte holte schließlich seinen Wagen und fuhr auf die beiden 35 und 37 Jahre alten Männer zu. Der 37-Jährige verletzte sich, als er von der Motorhaube auf den Boden fiel. Die Richter gingen von einem "strafbefreienden Rücktritt vom Mordversuch" aus. Der Angeklagte habe die Möglichkeit gehabt, weiter auf die Männer zuzufahren, habe dies aber aus eigenem Entschluss heraus nicht mehr gemacht. Zusätzlich verfügte das Gericht über eine Führerscheinsperre von dreieinhalb Jahren.
Auch der Angeklagte hatte vor Gericht jede Tötungsabsicht bestritten. Er sei von den Kontrahenten erheblich provoziert worden. Das Urteil ist rechtskräftig - auch die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.
dpa