Prozesse

Nach Streit Kontrahenten auf Motorhaube genommen: Bewährung

Frankfurt/Main. Die Schwurgerichtskammer ging in dem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil lediglich von gefährlicher Körperverletzung aus und berücksichtigte darüber hinaus eine bereits geleistete Schmerzensgeldzahlung von 5000 Euro an eines der Opfer. AZ 3490 Js 245003/19

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Vorfall hatte sich im Oktober vergangenen Jahres im Frankfurter Ostend ereignet. Wegen einer Frau kam es zunächst zu einem Streit mit Schlägen und Spucken. Der Angeklagte holte schließlich seinen Wagen und fuhr auf die beiden 35 und 37 Jahre alten Männer zu. Der 37-Jährige verletzte sich, als er von der Motorhaube auf den Boden fiel. Die Richter gingen von einem "strafbefreienden Rücktritt vom Mordversuch" aus. Der Angeklagte habe die Möglichkeit gehabt, weiter auf die Männer zuzufahren, habe dies aber aus eigenem Entschluss heraus nicht mehr gemacht. Zusätzlich verfügte das Gericht über eine Führerscheinsperre von dreieinhalb Jahren.

Auch der Angeklagte hatte vor Gericht jede Tötungsabsicht bestritten. Er sei von den Kontrahenten erheblich provoziert worden. Das Urteil ist rechtskräftig - auch die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.

dpa

Mehr aus Hessen

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken