Giftmordversuch mit Suppe: Lebenslange Haft gefordert
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Eine Figur der Justitia.
© Quelle: picture alliance/dpa/Symbolbild
Wiesbaden. Im Prozess um einen Mordversuch mit vergifteter Nudelsuppe hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Wiesbaden eine lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Laut ihrem Plädoyer vom Montag sollte der Mann nach dem Ende der Haft in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden. Der 49-jährige Deutsche soll im Februar 2019 im Rheingau in das Haus eines Ehepaares eingedrungen sein und Pflanzengift in den Suppentopf gekippt haben, der auf dem Herd stand.
Der Ehemann hatte die Suppe seinen Hunden gegeben, die mit schweren Vergiftungssymptomen in eine Klinik gebracht wurden und überlebten. Hintergrund der Tat ist laut Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte in den Ehemann verliebt war - dieser jedoch die Avancen zurückwies. Die Männer kannten sich vom Tennisplatz.
Der 49-Jährige war bereits 2001 vom Landgericht Memmingen wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte laut Urteil versucht, die Eltern einer Freundin mit Arsen zu vergiften.
Die Hinterhältigkeit eines Giftanschlags passe zum Charakter des Angeklagten, der auf Zurückweisungen mit "massiver Bestrafung" reagiere und der Konflikte nicht offen austrage, sagte die Staatsanwältin vor dem Landgericht Wiesbaden. Zeugenaussagen und Indizien fügten sich zudem wie ein Puzzle zusammen.
Vor der Tat habe der Angeklagte im Internet unter anderem Wurzelknollen des Blauen Eisenhuts bestellt. Gutachter hatten das Gift dieser Pflanze in Resten der Nudelsuppe und im Erbrochenen der Hunde festgestellt.
Bereits in den Monaten vor dem Giftanschlag habe der Angeklagte das Leben der Familie mit mehreren Attacken, vor allem gegen die Ehefrau, in einen Alptraum verwandelt, erklärte die Staatsanwältin. Bereits im November 2018 seien die Hunde mit vergifteter Wurst gefüttert worden und mussten zum Tierarzt. In den darauf folgenden Wochen sei unter anderem das Auto der Ehefrau zerkratzt und mit Steinen beworfen worden.
Die Tat stehe "sittlich auf der tiefsten Stufe", sagte die Staatsanwältin. Die kriminelle Energie sei "exorbitant hoch", der Angeklagte habe aus einem nichtigen Grund gehandelt, jegliche Einsicht fehle. Vielmehr habe er noch versucht, die Opfer zu verunglimpfen und ihnen die Schuld zuzuschieben. Das sei der Gipfel der Unverschämtheit. Die Verhandlung war wegen der Corona-Pandemie ausgelagert und fand in einem Saal des "Hauses der Vereine" in Wiesbaden-Dotzheim statt.
Der Prozess soll am 20. Mai (09.00 Uhr) mit dem Plädoyer des Verteidigers fortgesetzt werden.
dpa