Prozesse

Mitbewohner in Unterkunft erstochen: Angeklagter gesteht

Ein Gebäude des Darmstädter Landgerichts.

Ein Gebäude des Darmstädter Landgerichts.

Darmstadt. Die Staatsanwaltschaft hat die Tat in der Nacht des 19. März diesen Jahres als Mord angeklagt. Der 25-Jährige sagte aus, dass er seinen Mitbewohner bei einer Rauferei getötet habe. Dieser habe ihn angeblich dauernd zu Unrecht als Mitglied der somalischen Terrormiliz Al-Shabaa und als uneheliches Kind bezeichnet.

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Zwei 23 und 25 Jahre Bewohner der Unterkunft in Einhausen (Kreis Bergstraße) schilderten das Opfer als friedlich, ruhig und freundlich. Das Opfer hatte laut den Zeugen Angst vor dem angeklagten Äthiopier. Es habe sich vom 25-Jährigen bedroht gefühlt, sagten sie. Aber wegen der Pandemie habe er die Wohnung nicht wechseln und mangels eigenem Schlüssel sich nicht in sein Zimmer einschließen können.

Der noch in der Tatnacht festgenommene Angeklagte, der den Notruf selbst abgesetzt hatte, ist seit Juni diesen Jahres in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Die Staatsanwaltschaft geht von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Mannes aus. Der Prozess wird am 2. Dezember fortgesetzt.

© dpa-infocom, dpa:211121-99-88129/3

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dpa

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