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Mit verletzter Frau zum Arzt gerast: Bußgeld und Fahrverbot

Eine goldfarbene Justitia-Figur.

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Frankfurt/Main. Das Amtsgericht Frankfurt bestätigte in einem am Freitag veröffentlichten Urteil einen entsprechenden Bußgeldbescheid. AZ 971 OWi 955 Js-OWi 65423/19

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Die Frau hatte sich beim Kochen mit dem Messer in einen Finger geschnitten und deshalb stark geblutet. Deshalb ließ der Ehemann alles stehen und liegen und raste mit der Verletzten zum Notdienst. In einer verkehrsberuhigten Zone fuhr er mit 80 statt der erlaubten 30 Stundenkilometer. Vor Gericht sprach er von einer "Ausnahmesituation" und einem "rechtfertigenden Notstand". Deshalb dürfe er wegen der Schnellfahrt nicht verurteilt werden.

Das Gericht wies die Argumente des Autofahrers jedoch zurück: Trotz der blutenden Schnittwunde habe zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Leib oder Leben der Frau bestanden. Der Mann habe nicht mit dem Tod oder ernsthaften medizinischen Komplikationen rechnen müssen. Darüber hinaus sei die Autofahrt auch nicht das einzige zur Verfügung stehende Mittel gewesen: "Der Beschuldigte hätte durchaus einen Rettungswagen alarmieren können."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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dpa

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