Minister: Alle Maßnahmen des Sondervermögens haben Bestand
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/TTFSXQR5AGDXWT6BCRLGVSQINI.jpg)
Finanzminister Michael Boddenberg (CDU).
© Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa
Wiesbaden. Das Gericht habe mit seiner Entscheidung Neuland betreten. Es gebe nun Einiges zum Nacharbeiten. "Wir müssen eine Neuregelung schaffen."
Wichtig sei jedoch, dass alle bislang beschlossenen Maßnahmen Bestand hätten, betonte der Finanzminister. Das gelte auch für die Maßnahmen, die bereits begonnen hätten. Das Land hat nach der Entscheidung von Hessens obersten Richtern nun eine Übergangsfrist bis Ende März nächsten Jahres, um eine Neuregelung seiner Corona-Finanzierung sicherzustellen.
© dpa-infocom, dpa:211027-99-759418/2
dpa
OP