Messerstecher bleibt dauerhaft in Psychiatrie
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Das Landgericht in Frankfurt am Main.
© Quelle: Boris Roessler/dpa/Archivbild
Frankfurt/Main. Damit ist die Entscheidung der Großen Strafkammer vom Mittwoch, den polnischen Staatsangehörigen in eine Klinik einzuweisen, rechtskräftig (Az: 3690 Js 203481/21).
Nach Überzeugung des Gerichts ist der wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilte Mann geistig krank und daher nicht schuldfähig. Zuvor hatte die "FAZ" über das Urteil berichtet. Der 43-Jährige hatte nach Angaben des Sprechers die Verhandlung bereits au der Klinik heraus verfolgt. Er war direkt nach seiner Festnahme in der Psychiatrie untergebracht worden und befindet sich seitdem in dem Krankenhaus. "Für eine vorübergehende Entlassung gab es keinen Raum", sagte der Sprecher.
Der 43-Jährige hatte im Januar mutmaßlich wahllos vier Menschen auf offener Straße angegriffen. Ein 78-Jähriger wurde dabei so schwer verletzt, dass er später in einer Klinik starb. Der Messerstecher wurde noch mit der Waffe in der Hand festgenommen.
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dpa
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