Kriminalität

Mehr kranke Straftäter in Kliniken untergebracht

Wiesbaden. Hessens forensische Kliniken, in denen psychisch kranke oder süchtige Straftäter untergebracht werden, sind in den vergangenen Jahren voller geworden. Seit 2016 steigen die Belegungszahlen, wie das Sozialministerium in Wiesbaden mitteilte. Im Jahr 2016 waren die Klinken für forensische Psychiatrie im Schnitt mit 686,4 Personen belegt, 2018 waren es 750,3 und im ersten Halbjahr 2019 durchschnittlich 786,5. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfragen der AfD-Fraktion im Landtag hervor.

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Steht eine Straftat im Zusammenhang mit einer psychischen Krankheit und gilt der Beschuldigte als nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig, kann er statt in Haft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden. Steckt eine Suchterkrankung dahinter, kommt die Unterbringung in eine Entzugsklinik in Betracht. Richter müssen diesen sogenannten Maßregelvollzug anordnen. Hinter den Einweisungen stecken den Zahlen des Ministeriums zufolge oftmals Körperverletzungsdelikte, Sexualstraftaten, Tötungsdelikte oder Brandstiftungen.

Das Land habe keinen Einfluss auf die Belegungszahlen, erklärte das Sozialministerium. "Einweisungen in den Maßregelvollzug und Entlassungen aus dem Maßregelvollzug erfolgen aufgrund Entscheidungen der zuständigen unabhängigen Gerichte." Die Durchschnittsbelegung habe sich auch in den meisten anderen Bundesländern in den vergangenen Jahren erhöht. Ob der Maßregelvollzug angeordnet wird, sei stets eine Einzelfallentscheidung, betonte eine Sprecherin des Richterbundes Hessen.

Das Land stockt die Kapazitäten in dem Bereich auf: Man habe rund 13,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die forensische Psychiatrie Riedstadt in einem zweiten Bauabschnitt um 54 Plätze zu erweitern, so das Sozialministerium. Diese sollen ab Mitte 2021 zur Verfügung stehen.

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Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde ist es selten, dass Menschen krankheitsbedingt Straftaten begehen. Bundesweit werden demnach im Maßregelvollzug aktuell etwa 10 000 Menschen behandelt, die wegen einer schweren psychischen Störung oder Suchtkrankheit straffällig geworden sind. "Verglichen mit den rund 17,8 Millionen Personen, die jedes Jahr von einer psychischen Erkrankung betroffen sind, sind dies nur 0,06 Prozent", erläuterte eine Sprecherin.

dpa

OP

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