Mehr Impfstoffdosen verwendbar?
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Eine Mitarbeiterin des Impfteams überprüft eine Spritze.
© Quelle: Thomas Frey/dpa Pool/dpa/Symbolbild
Wiesbaden. "Ob dies im Einzelfall möglich ist, entscheiden die Impfärzte vor Ort."
Ein Ministeriumssprecher betonte: Unzulässig sei eine Vermischung von Impfstoff aus verschiedenen Fläschchen, um zusätzliche Dosen zu gewinnen. Zuvor war bekannt geworden, dass in Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Bedingungen auch eine mögliche siebte Dosis genutzt werden kann.
In Hessen haben mittlerweile nach Zahlen des Robert Koch-Instituts rund 175 200 Menschen ihre Erstimpfung erhalten. In fast 72 000 Fällen gab es auch schon die zweite Spritze. Wenn am Ende eines Impftages Dosen übrig bleiben, können diese laut Ministerium Menschen mit höchster Impfpriorität gespritzt werden. Dazu gehören beispielsweise schnell verfügbare Personen wie Mitarbeiter der Impfzentren oder Rettungsdienstpersonal.
In Hessen sollen allerdings auch schon Personen geimpft worden sein, obwohl sie nicht zur priorisierten Gruppe gehörten. Entsprechende Vorwürfe waren unter anderem gegen zwei leitende Angestellte einer Klinik in Nordhessen bekannt geworden.
Sollten im Einzelfall Hinweise vorliegen, dass die Bestimmungen der bundesweit geltenden Impf-Reihenfolge nicht eingehalten werden, "obliegt es der jeweiligen Gebietskörperschaft, dies zu prüfen", sagte dazu der Ministeriumssprecher. Eine Impfung von nicht-priorisierten Personen allein stelle aber weder eine Straftat noch Ordnungswidrigkeit dar. Entscheiden seien die jeweiligen Umstände: "Sofern sich zum Beispiel eine Person durch eine Urkundenfälschung Zugang zum Impfstoff verschaffen sollte, könnte dies entsprechend strafrechtlich sanktioniert werden."
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dpa
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