Gesundheit

Mehr Impfstoffdosen verwendbar?

Eine Mitarbeiterin des Impfteams überprüft eine Spritze.

Eine Mitarbeiterin des Impfteams überprüft eine Spritze.

Wiesbaden. "Ob dies im Einzelfall möglich ist, entscheiden die Impfärzte vor Ort."

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Ein Ministeriumssprecher betonte: Unzulässig sei eine Vermischung von Impfstoff aus verschiedenen Fläschchen, um zusätzliche Dosen zu gewinnen. Zuvor war bekannt geworden, dass in Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Bedingungen auch eine mögliche siebte Dosis genutzt werden kann.

In Hessen haben mittlerweile nach Zahlen des Robert Koch-Instituts rund 175 200 Menschen ihre Erstimpfung erhalten. In fast 72 000 Fällen gab es auch schon die zweite Spritze. Wenn am Ende eines Impftages Dosen übrig bleiben, können diese laut Ministerium Menschen mit höchster Impfpriorität gespritzt werden. Dazu gehören beispielsweise schnell verfügbare Personen wie Mitarbeiter der Impfzentren oder Rettungsdienstpersonal.

In Hessen sollen allerdings auch schon Personen geimpft worden sein, obwohl sie nicht zur priorisierten Gruppe gehörten. Entsprechende Vorwürfe waren unter anderem gegen zwei leitende Angestellte einer Klinik in Nordhessen bekannt geworden.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Sollten im Einzelfall Hinweise vorliegen, dass die Bestimmungen der bundesweit geltenden Impf-Reihenfolge nicht eingehalten werden, "obliegt es der jeweiligen Gebietskörperschaft, dies zu prüfen", sagte dazu der Ministeriumssprecher. Eine Impfung von nicht-priorisierten Personen allein stelle aber weder eine Straftat noch Ordnungswidrigkeit dar. Entscheiden seien die jeweiligen Umstände: "Sofern sich zum Beispiel eine Person durch eine Urkundenfälschung Zugang zum Impfstoff verschaffen sollte, könnte dies entsprechend strafrechtlich sanktioniert werden."

© dpa-infocom, dpa:210211-99-400257/2

dpa

OP

Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken