Maskenpflicht in Frankfurt gilt weiter: Eilantrag abgelehnt
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Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer.
© Quelle: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Aus "übergeordneten Gründen des Gemeinwohls" sei die Maskenpflicht hinzunehmen, begründeten die Richter ihre Entscheidung (Az.: 5 L 2944/20.F).
Der Mann, der in einem der von der Maskenpflicht betroffenen Stadtteile wohnt, hatte laut Gericht argumentiert, dass die großflächige Einbeziehung von Wohngebieten und Parks willkürlich sei. Sein Wohngebiet sei sehr ruhig. Die Richter jedoch urteilten demnach, dass ein abgegrenztes Gebiet, in dem einzelne Seitenstraßen nicht ausgenommen werden, einprägsam sei und relativ klar zeige, wo eine Maske zu tragen sei.
Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen muss zurzeit nach Angaben der Stadt innerhalb des Alleenrings und nördlich der Bahnlinie in Sachsenhausen eine Maske getragen werden.
dpa