Mann wegen Mordes und Brandstiftung verurteilt
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/LBJYVWGO7SOMBTAKUGNVNB5QHM.jpg)
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Kassel/Volkmarsen. Die Richter kamen am Montag vor dem Landgericht Kassel zu dem Schluss, dass der 41-jährige Angeklagte vorsätzlich getötet habe, sagte ein Gerichtssprecher. So seien die Mordmerkmale der Habgier und Ermöglichung einer Straftat erfüllt. Der Mann habe den Rentner erschlagen, um den begangenen Einbruch und Diebstahl in dessen Haus zu verdecken. Dann soll der Deutsche mit Benzin ein Feuer in dem Haus entfacht haben. Rettungskräfte fanden das Opfer bei Löscharbeiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können binnen einer Woche Revision einlegen.
Das Landgericht hatte den Mann aus Fulda bereits im Mai 2020 wegen Mordes und besonders schwerer Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Mann der einfachen Brandstiftung schuldig sei. Eine besonders schwere Brandstiftung liegt etwa vor, wenn dabei der Tod eines Menschen herbeigeführt wird.
Weil das Mordmerkmal Verdeckungsabsicht nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte, hatten die Karlsruher Richter auch die Verurteilung wegen Mordes damals aufgehoben. Sie ordneten eine erneute Verhandlung vor der sechsten großen Strafkammer des Landgerichts an, die nun wiederum zu Ende ging.
© dpa-infocom, dpa:211213-99-369389/2
dpa
OP