Mann vor Gaststätte erstochen: Täter muss in Psychiatrie
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Die Außenfassade des Landgerichts Frankfurt am Main ist zu sehen.
© Quelle: Fredrik von Erichsen/dpa/Archivbild
Frankfurt/Main. Die Schwurgerichtskammer ging am Mittwoch von Totschlag und Körperverletzung aus. Das Gericht hielt sich in seiner Entscheidung an das Gutachten eines Sachverständigen, der bei dem Portugiesen akute Schizophrenie diagnostiziert hatte. AZ 3690 Js 243135/19
Schon zwei Wochen vor den tödlichen Stichen war der 31-Jährige vor einem Supermarkt im Frankfurter Nordend aufgefallen. Dort verpasste er Angaben zufolge einem 39-Jährigen unvermittelt und ohne Grund einen Kopfstoß. Im September vergangenen Jahres tötete er schließlich laut Gericht den 57-Jährigen vor einem Lokal in Frankfurt-Preungesheim, weil er sich nach eigenen Worten von diesem "bedroht gefühlt" habe. Laut Gutachten war dies auf den krankhaften Verfolgungswahn des Mannes zurückzuführen. Weil mit derartig schweren Straftaten jederzeit wieder zu rechnen sei, müsse er dauerhaft in die Psychiatrie, so der Sachverständige und das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits zu Prozessbeginn Anfang Mai einen entsprechenden Antrag gestellt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa
OP