Mann kassierte zu Unrecht Coronahilfe: 1500 Euro Buße
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Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand.
© Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Im Gegenzug wurde das Strafverfahren gegen den 57 Jahre alten Unternehmensberater am Freitag vom Amtsgericht Frankfurt "wegen geringer Schuld" eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten besonders zur Last gelegt, bei seinem Antrag auf Soforthilfe wegen existenzbedrohender Einnahmeverluste gewichtige Nebeneinkünfte aus anderen Quellen verschwiegen zu haben. Vor Gericht ergab sich die rechtliche Frage, ob der Angeklagte diese Zusatzeinkünfte überhaupt hätte angeben müssen. Vor dem Hintergrund entschied sich das Gericht für die Einstellung des Verfahrens.
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dpa