Lübcke-Mörder und Bundesanwaltschaft legen Revision ein
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.
© Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Dies teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Dienstag mit. Der 47 Jahre alte Ernst war am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt, im zweiten Anklagepunkt wegen versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling aber freigesprochen worden. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.
Bereits am Montag hatte der Mitangeklagte Markus H. Revision eingereicht. In erster Instanz wurde er vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen, erhielt wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz aber eine Bewährungsstrafe. Die Familie Lübcke, die als Nebenklägerin auftrat, wollte zunächst in Ruhe über das Urteil nachdenken. Die Revision muss innerhalb einer Woche schriftlich eingelegt werden - also bis Donnerstag. Zuständig ist der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.
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dpa