Landtag

Lockerung der hessischen Bauordnung beschlossen

Ein Bauarbeiter auf einer Baustelle.

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Wiesbaden. Die Änderungen der hessischen Bauordnung sehen etwa die Aufnahme von Typengenehmigungen vor, um Genehmigungsverfahren zu vereinfachen.

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Mobilfunkmasten benötigen nach der neuen Regelung außerdem künftig bis zu einer Höhe von 15 Metern keine Baugenehmigung mehr. Bislang lag die Beschränkung bei zehn Metern. Weiterhin werden die Abstandsregeln bei der Aufstellung von Masten gelockert, um die Digitalisierung Hessens zu beschleunigen.

dpa

OP

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