Landrat stellt sich an Seite der Walter-Lübcke-Schule
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Das Logo der Walter Lübcke-Schule im nordhessischen Wolfhagen.
© Quelle: Swen Pförtner/dpa/Archivbild
Kassel/Wiesbaden. Drohungen gegenüber Schulen, Schulleitungen oder Lehrern würden nicht hingenommen. "Solche Entgleisungen müssen mit allen Mitteln, die unserem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, verfolgt werden."
Die Schule trägt ihren Namen im Andenken an den aus rechtsextremistischen Motiven ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Vor dem Urteil in dem Fall am vergangenen Donnerstag am Oberlandesgericht Frankfurt hatten Schüler der Schule eine Mahnwache abgehalten und unter anderem eine härtere Strafverfolgung rechtsextremer Gewalt gefordert. Am Tag darauf war die Drohmail eingegangen. Der Verfasser des Schreibens nennt sich dem Landeskriminalamt (LKA) zufolge "NSU 2.0". Inhalt des Schreibens war demnach eine Bombendrohung gewesen.
Die Schule wird nach Angaben des Landkreises videoüberwacht. Beim LKA sei zudem eine Gefährdungsanalyse in Auftrag gegeben worden. So sollen Möglichkeiten für eine Absicherung der Schule ausgelotet werden, hieß es.
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dpa
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