Kreis Darmstadt-Dieburg verhängt Stallpflicht für Geflügel
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Ein Huhn schaut aus seinem Stall.
© Quelle: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Dieburg. In den Stall müssten Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten. Ausgenommen seien Tauben. Es sei eine reine Vorsichtsmaßnahme, bislang habe es noch keinen Fall von Geflügelpest im Kreis gegeben. Verstöße könnten mit bis zu 30 000 Euro geahndet werden.
Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vor. Die derzeit in Deutschland unter den Wildvögeln verbreiteten Influenzaviren sind dem hessischen Umweltministerium zufolge stark an Vögel angepasst. Eine Übertragung auf den Menschen sei deshalb unwahrscheinlich. Trotzdem sollten tote Wildvögel nicht mit bloßen Händen angefasst werden.
Eine Stallpflicht war in diesem Winter dem Umweltministerium zufolge schon in Teilen mehrerer Landkreise angeordnet worden. Dort waren teils auch tote Wildvögel entdeckt und Vogelbestände getötet worden.
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dpa