Keine Mietminderung wegen coronabedingter Ladenschließung
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Ein Schild mit der Aufschrift "Geschlossen" hängt an der Eingangstür eines geschlossenen Geschäfts.
© Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Archiv
Frankfurt/Main. Schließlich liege der Grund für die Schließung nicht in dem gemieteten Laden. Auch eine sogenannte Störung der Geschäftsgrundlage scheide als Begründung für eine geminderte Miete aus. Hierfür müsse der Mieter in seiner Existenz bedroht sein.
Die Vermieterin eines Frankfurter Bekleidungsgeschäfts hatte geklagt, weil die rund 6000 Euro hohe Miete für April nicht gezahlt worden war. Das Geschäft musste im Frühjahr rund einen Monat lang wegen der Corona-Pandemie schließen. Das Urteil (Az. 2-15 O 23/20) wurde am 5. Oktober gesprochen und ist nicht rechtskräftig.
dpa