Justiz bestellt 10.000 Mal Verfahrensbeistände für Kinder
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/HEEIWPY3V3QH2SCB3IORDEEAAQ.jpg)
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
© Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa
Wiesbaden. Bei einem Verfahrensbeistand geht es beispielsweise darum, Gespräche mit den Eltern oder weiteren Bezugspersonen zu führen oder im Sinne des Kindes auf eine einvernehmliche Lösung der Streitigkeiten hinzuwirken. Zu den Verfahren zählen Kindschaftssachen und Adoptionsverfahren.
Ab kommenden Jahr seien die bundesgesetzlichen Qualitätsanforderungen an Verfahrensbeistände gestiegen, dies werde auch in Hessen umgesetzt, sagte ein Ministeriumssprecher. Menschen benötigten für diese Aufgabe unter anderem Grundkenntnisse im Familienrecht und in der Entwicklungspsychologie von Kindern. Außerdem seien kindgerechte Gesprächstechniken wichtig. Ein Verfahrensbeistand müsse sich regelmäßig fortbilden. Nach den Erfahrungen aus der Justiz nehmen oft Rechtsanwälte oder Sozialpädagogen diese Aufgabe wahr. Das Land Hessen hat 2020 rund 7,7 Millionen Euro für die Vergütungen von Verfahrensbeiständen aufgewendet.
© dpa-infocom, dpa:211213-99-360610/2
dpa
OP