Juristischer Streit um islamischen Religionsunterricht
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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
© Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Wiesbaden. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wird sich nun mit dem Vorgang befassen, wie ein VGH-Sprecher bestätigte (Aktenzeichen: 7A1802/21.Z).
In Hessen gab es seit dem Schuljahr 2013/14 bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit dem türkischen Moscheeverbands Ditib. Im April 2020 hatte das Kultusministerium diesen Unterricht mit Beginn des neuen Schuljahrs ausgesetzt und das mit Zweifeln an der Eignung des Verbandes als Kooperationspartner begründet. Es sei fraglich, ob die notwendige Unabhängigkeit vom türkischen Staat vorhanden sei.
Gegen diese Entscheidung ging der Moscheeverband juristisch vor. Nach einer Anfang Juli veröffentlichten Entscheidung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts war die Aussetzung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit Ditib durch das Land nicht rechtskonform (Aktenzeichen: 6K 1234/20.wi).
Nach dem Ende der Zusammenarbeit mit Ditib hatte das Land den islamischen Religionsunterricht selbst in die Hand genommen. Das Fach "Islamunterricht" wurde - anders als der konfessionsgebundene Religionsunterricht - ohne explizites Bekenntnis zum Glauben eingeführt.
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dpa