In mehr als 7600 Fällen Ersatzfreiheitsstrafen aufgeschoben
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.
© Quelle: picture alliance / Peter Steffen/dpa/Symbolbild
Wiesbaden. Auf einen Erlass des Justizministeriums vom März hin seien bis Ende Juni zudem in 402 Fällen die Vollstreckungen einer solchen Strafe unterbrochen und die Sünder auf freien Fuß gesetzt worden, teilte das Ministerium mit. Erfasst würden nur die Fälle, nicht aber die betroffene Personenzahl. "Ob dies ebensoviele Personen betrifft, kann nicht sicher gesagt werden, denn nicht selten stehen bei einer Person mehrere Ersatzfreiheitsstrafen zur Vollstreckung an."
Seit Anfang Juli werden dem Ministerium zufolge wieder alle unterbrochenen und neu anfallenden Strafen sowie seit dem 5. Oktober auch alle aufgeschobenen zum Strafantritt geladen. Ende September hätten in den hessischen Gefängnissen 361 Gefangene Ersatzfreiheitsstrafen verbüßt. Auch während des Sommers seien solche Strafen verbüßt worden, zum Beispiel im Anschluss an eine vom Gericht verhängte Freiheitsstrafe. So seien Gefangene im Vollzug geblieben und hätten nicht mit dem entsprechenden Infektionsrisiko als Neuzugänge behandelt werden müssen. In hessischen Gefängnissen waren zum Stichtag 21. Oktober 4357 Menschen inhaftiert.
Sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn etwa Kriminelle zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht zahlen wollen oder können.
dpa