Hessische Unternehmer für 3G-Regelung in Betrieben
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«Getest! Geimpft! Genesen!» steht auf einem Schild an einer Bar.
© Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. "Der Gesundheitsschutz aller Beschäftigten hat oberste Priorität."
Der VhU-Hauptgeschäftsführer forderte jedoch präzisere Angaben zur Durchführung der Tests vom Bundesarbeitsministerium. Dazu gehöre etwa, den Arbeitnehmern zu vermitteln, dass das tägliche Testen selbstständig außerhalb der Arbeitszeiten zu erbringen sei. Probleme sieht Pollert etwa bei der anschließenden Kontrolle der Testergebnisse. "Angesichts der Komplexität der Prozesse wäre eine längere Vorlaufzeit äußerst wünschenswert", erklärte er. Schließlich stehen große, mehrschichtige Produktionsbetriebe vor anderen organisatorischen Herausforderungen als kleine und mittlere Betriebe.
Generell hält Pollert es für sinnvoll, dass Betriebe die Erst-, Zweit- und Drittimpfung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfassen und im Rahmen der Zugangskontrollen dokumentieren. So könnten die Informationen über den Impfstatus falls erforderlich auch schon "für weitere Anpassungen beim betrieblichen Gesundheitsschutz zur Verfügung stehen."
Mit 3G ist geimpft, genesen oder (negativ) getestet gemeint. Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht entsprechende Vorgaben mit einer Nachweispflicht am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen vor.
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