Hessens Corona-Kabinett zurrt Corona-Übergangsregeln fest
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Volker Bouffier (CDU), Ministerpräsident von Hessen, spricht.
© Quelle: Fabian Sommer/dpa
Wiesbaden. Hessens Corona-Kabinett will am Freitag die Corona-Regeln für die Übergangsfrist bis 2. April nach Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes an diesem Wochenende festzurren. Geplant sei, dass die hessischen Corona-Maßnahmen zunächst bis auf wenige Ausnahmen so bleiben, wie sie sind, erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstagabend nach einem Treffen von Bund und Ländern in Berlin. Dies betrifft etwa den Zugang zu Restaurants (3G, 2G, 2G Plus). Auch die Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygienekonzepte blieben im bisherigen Umfang bestehen.
Für weitere Schutzmaßnahmen entfällt am Sonntag (20. März) die Rechtsgrundlage, erläuterte Bouffier. Dann laufen die bisherigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen sowie die Kontaktdatenerfassung aus.
Das neue Gesetz der Bundesregierung für das Corona-Management soll am Freitag vom Bundestag beschlossen werden und kommt dann direkt in den Bundesrat - zustimmungspflichtig ist es dort aber nicht. Die Gesetzespläne sehen nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. In Bussen und Bahnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten können. Für regionale "Hotspots" sollen weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.
Von den Ländern sei das Gesetzesverfahren erneut heftig kritisiert worden, sagte Bouffier in Berlin. Unter anderem bei der "Hotspot"-Regelung seien die neuen Vorgaben für ein Flächenland nicht umsetzbar. Außerdem käme im geplanten neuen Gesetz eine ganze Reihe von Rechtsbegriffen vor, die nicht eindeutig seien. Bouffier nannte als Beispiel, dass undefiniert bleibe, wann genau ein "besonderer Anstieg der Inzidenzen" bestehe.
Nach dem 2. April ermöglicht der Bund nach aktuellem Stand nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen, wie der Ministerpräsident erklärte. Damit gelte eine Maskenpflicht nur noch unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie in Bussen und Bahnen. Die Corona-Testpflicht bleibt nur noch in Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen sowie in Schulen bestehen.
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dpa
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