Hessen will Jagd mit tödlichen Fallen verbieten
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Eine Totschlagfalle mit Köder liegt in einem Wald.
© Quelle: Nabu/NABU/dpa/Symbolbild
Wiesbaden. Auch Fehlfänge seien möglich. Beispielsweise wenn statt eines Steinmarders, der bejagt werden darf, versehentlich ein Baummarder gefangen und getötet wird, der in Hessen keine Jagdzeit hat, wie eine Sprecherin erläuterte.
Aus Tierschutzgründen sei ein zeitnahes Verbot der Totschlagsfallen sinnvoll. Es gebe alternative Methoden für die Bejagung, etwa den Einsatz von Lebendfanggeräten oder die Ansitzjagd. Die Landesregierung bereite derzeit eine entsprechende Änderung des Jagdgesetzes vor. "Tatsächlich wird die Jagd mit der Totschlagfalle allerdings in Hessen nur sehr selten ausgeübt und es können Vorkehrungen getroffen werden, dass Fehlfänge mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden werden", erklärte das Ministerium. Dennoch gebe es bislang ein Restrisiko.
dpa