Justiz

Hessen will Drohnen bei Gefängnisüberflug besser aufspüren

Wiesbaden. In Hessen habe es nur vereinzelt den Verdacht gegeben, dass eine Drohne eine Justizvollzugsanstalt (JVA) überflogen hat. "Dennoch geht von Drohnen zumindest abstrakt eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten aus", erläuterte der Sprecher.

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2018 sei bei der nächtlichen Hofkontrolle im Werkbereich einer JVA eine auf dem Boden liegende Drohne mit drei Mini-Mobilfunktelefonen nebst SIM-Karten, einem Ladekabel sowie einem USB-Stick sichergestellt worden. Grundsätzlich seien alle Haftraumfenster mit Feinvergitterung ausgestattet, erläuterte der Sprecher. Ferner sei im Hessischen Strafvollzugsgesetz bereits eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Systemen zur Abwehr von Drohnen geschaffen.

© dpa-infocom, dpa:211226-99-506073/2

dpa

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