Hessen plant keine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken
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Ein Apotheker hält zur Illustration eine FFP2-Maske an einem Finger.
© Quelle: Friso Gentsch/dpa/Archiv
Wiesbaden. Bayern ist diesen Schritt gegangen. Die Regelung gilt in dem Bundesland ab dem kommenden Montag.
Nach der derzeit in Hessen geltenden Corona-Verordnung zählt als Mund-Nasen-Bedeckung jeder vollständige, eng an der Gesichtshaut anliegende Schutz vor Mund und Nase, der geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder gewöhnliche Aussprache zu verringern. Eine Zertifizierung ist nicht demnach notwendig.
dpa