Hessen erteilt 356 Approbationen an Ärzte aus Drittstaaten
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Ein Hausarzt misst einer Patientin den Blutdruck.
© Quelle: Bernd Weissbrod/dpa/Symbolbild
Wiesbaden. Zu Drittländern zählten alle Staaten außerhalb der EU und außerhalb von Island, Liechtenstein und Norwegen.
Laut Bundesärztekammer prüfen die Approbationsbehörden, ob ein Ausbildungsnachweis aus einem Drittstaat einem deutschen Medizin-Abschluss gleichwertig ist. In Hessen ist das Landesprüfungs-und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen zuständig. Kommen bei der Überprüfung wesentliche Unterschiede zutage und hat der Antragsteller keine einschlägige Berufserfahrung, dann kann er eine Kenntnisprüfung absolvieren. Der mündlich-praktische Test dauert zwischen 60 und 90 Minuten.
dpa