Hessen ändert Regel für "Freischuss" bei Jura-Studierenden
Wiesbaden. Bereits das Sommersemester 2020 war für den Freischuss nicht gezählt worden.
Im November 2020 hatte das hessische Landesjustiz-Prüfungsamt zunächst entschieden, das Wintersemester 2020/2021 auf den Freischuss anzurechnen. "Grund hierfür waren die Einschätzungen der Dekane", berichtete Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) am Donnerstag. Inzwischen hätten sie aber zahlreiche Rückmeldungen der Studierenden erreicht, "die noch immer von Wettbewerbsnachteilen und schlechten Studienbedingungen berichten." Das zeige, "dass die Dekane das Justizprüfungsamt nicht vollständig informiert haben".
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dpa