Halbbruder mit Messer schwer verletzt: Drei Jahre Haft
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
© Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Die Richter gingen dabei von gefährlicher Körperverletzung aus. Der Vorfall ereignete sich im November vergangenen Jahres in der Wohnung der Familie in Frankfurt-Niederrad, wo es zwischen dem Angeklagten und dem 14-Jährigen wegen der offenbar bevorstehenden Zwangsverheiratung einer Schwester zum Streit kam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen 4890 Js 251618/20)
In dem seit Anfang September laufenden Prozess hatte der Angeklagte den Stich in den Rücken des Halbbruders eingeräumt, eine Tötungsabsicht jedoch bestritten. Die Staatsanwaltschaft, die den Fall wegen versuchten Totschlags angeklagt hatte, behielt auch im Schlussvortrag diese Auffassung und beantragte fünfeinhalb Jahre. Laut Urteil konnte dem Angeklagten jedoch ein bedingter Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden. Darüber hinaus komme auch ein "Rücktritt vom Totschlagsversuch" in Frage, nachdem der Angeklagte nicht noch weiter auf den Bruder eingewirkt habe.
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dpa