Haftstrafe für sexuelle Belästigung von Joggerinnen
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Eine Figur der blinden Justitia.
© Quelle: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Der Angeklagte hatte in zweiter Instanz gestanden, sich im Februar dieses Jahres im Frankfurter Norden innerhalb weniger Wochen insgesamt neun Frauen mit einem Fahrrad genähert und diese unsittlich berührt zu haben. Drei der Frauen belästigte er zwei Mal. Einem Opfer entwendete er zudem das Mobiltelefon.
Strafmildernd wurde vom Landgericht gewertet, dass die neun Opfer nicht noch einmal als Zeuginnen erscheinen mussten. In erster Instanz hatte der 33-Jährige eine Strafe in gleicher Höhe erhalten. Vor dem Amtsgericht hatte er jedoch geschwiegen, so dass ihm nur ein Teil der Vorwürfe nachgewiesen werden konnte. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung eingelegt. Die Entscheidung vom Mittwoch ist rechtskräftig.
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dpa