Haft nach Schüssen in Innenstadt: Keine Tötungsabsicht
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Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer.
© Quelle: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Der Schütze wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, der Mitangeklagte wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. (AZ 3690 Js 223997/19)
Die beiden Angeklagten wollten im Mai vergangenen Jahres in einem Imbiss nahe der Frankfurter Zeil Schulden eintreiben. Nachdem sich der Schuldner offenbar weigerte, den Forderungen nachzukommen, fielen die Schüsse, die einen größeren Polizeieinsatz zur Folge hatten. Ein Mann wurde dabei verletzt. Vor Gericht bestritten die Männer die von der Staatsanwaltschaft angenommene Tötungsabsicht. Im Urteil hieß es, der Mann mit der Pistole sei am Tatort "durchgedreht", während der Komplize von dem Einsatz der Waffe nicht gewusst habe. Die Staatsanwaltschaft tendierte in eine ähnliche Richtung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
dpa
OP