Haft für falschen Bankmitarbeiter
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Die Außenfassade des Land- und Amtsgerichtes in Frankfurt am Main.
© Quelle: Fredrik von Erichsen/dpa/Archivbild
Frankfurt/Main. Laut Urteil war dies lediglich die "Spitze des Eisbergs". So habe das Gericht einen Anklagepunkt einstellen müssen, bei dem ein Rentner allein mehr als 80 000 Euro verloren haben soll. Der geistig verwirrte Zeuge hatte den Täter vor Gericht nicht wiedererkannt.
Der 36 Jahre alte Angeklagte hatte sich unter anderem in Altenheimen bei seinen Opfern als Bankmitarbeiter ausgegeben und um die EC-Karten mit Geheimnummer gebeten, um angebliche Fehlbuchungen aufklären zu können. Anschließend fehlten auf den Konten Beträge in drei- bis vierstelliger Höhe, die der mehrfach vorbestrafte Drogenabhängige laut eigener Aussage in Spielkasinos durchbrachte oder zum Kauf von Rauschgift verwendete.
Zum Zeitpunkt der Taten in den vergangenen beiden Jahren stand er wegen ähnlicher Vorfälle unter Bewährung. Auch eine kurzzeitige Inhaftierung konnte ihn nicht beeindrucken: Er beging weitere Straftaten. Wegen seiner Drogensucht wurde der Mann vom Gericht in eine Entzugsklinik eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
dpa