Härtefallregelung für Opfer von Limburg und Volkmarsen
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Hessens Sozialminister Kai Klose spricht im Landtag.
© Quelle: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Wiesbaden. In beiden Fällen greife eine Härtefallregelung, die bereits beim Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 angewendet worden war, teilte Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion in Wiesbaden mit. Das OEG sieht bislang keinen Rechtsanspruch auf soziale Entschädigung für Opfer von Gewalttaten mit Autos vor.
Beim Rosenmontagsumzug im nordhessischen Volkmarsen hatte ein Autofahrer im vergangenen Jahr mutmaßlich absichtlich seinen Wagen in die Menschenmenge gelenkt. Rund 150 Menschen wurden verletzt. In Limburg hatte ein Mann mutmaßlich absichtlich einen zuvor gekaperten Lkw an einer Ampelkreuzung in stehende Autos gefahren und diese aufeinandergeschoben. 18 Menschen wurden bei der Tat im Oktober 2019 verletzt.
In den Jahren 2015 bis 2019 wurden in Hessen nach Angaben des Sozialministers insgesamt 11 910 Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellt. Davon seien 2916 Anträge bewilligt und eine Summe von knapp 92 Millionen Euro ausgezahlt worden.
dpa