Prozesse

Verwarnung im ersten Prozess um Krawalle auf dem Opernplatz

Polizisten stehen kurz nach Mitternacht vor der Alten Oper in Frankfurt.

Polizisten stehen kurz nach Mitternacht vor der Alten Oper in Frankfurt.

Frankfurt/Main. Rund sieben Monate nach den Krawallen auf dem Frankfurter Opernplatz ist der erste Prozess am Mittwoch vor dem Amtsgericht Frankfurt mit der Verwarnung eines 20-Jährigen zu Ende gegangen. Der Angeklagte räumte am Mittwoch am ersten und zugleich letzten Verhandlungstag ein, eine Glasflasche in Richtung von Polizeibeamten geworfen und sich seiner Festnahme im Anschluss widersetzt zu haben.

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Das Gericht ging bei dem Urteil nach Jugendstrafrecht unter anderem von schwerem Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aus. Der 20-jährige Student muss nun auch 50 gemeinnützige Arbeitsstunden sowie eine Geldauflage von 500 Euro leisten. Die Jugendrichterin empfahl ihm darüber hinaus die Lektüre eines Buches einer Polizeibeamtin über deren Alltagserfahrungen im Dienst.

Die Krawalle am Opernplatz hatten sich in der Nacht zum 19. Juli ereignet. Im vergangenen Sommer hatte der sich angesichts geschlossener Clubs und Diskotheken zu einer Partyzone unter freiem Himmel entwickelt. Auch am Wochenende des Vorfalls hatten bis zu 3500 Menschen zunächst friedlich gefeiert. In den frühen Morgenstunden kam es dann zu Angriffen auf Beamte und ihre Fahrzeuge.

Dabei sollen laut Staatsanwaltschaft fünf Polizisten verletzt worden sein. Zudem sollen Randalierer einen Sachschaden von mindestens 14 600 Euro verursacht haben. Anschließend hatte die Stadt an Wochenenden für die Zeit ab Mitternacht bis zum Morgen ein Betretungsverbot für den Opernplatz erlassen. In der Innenstadt und auf dem Platz waren zahlreiche Polizisten im Einsatz. Weitere Zwischenfälle blieben aus.

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Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind neben dem abgeschlossenen Verfahren noch sieben weitere Anklagen bei unterschiedlichen Abteilungen des Amtsgerichts Frankfurt anhängig. Ein weiterer mutmaßlicher Krawallmacher werde derzeit noch mit Haftbefehl gesucht, sagte Staatsanwalt Alexander Klein. Elf der ursprünglich 27 Strafverfahren seien wegen auswärtiger Wohnsitze der Beschuldigten an andere Staatsanwaltschaften abgegeben worden.

Der vor dem Amtsgericht angeklagte 20-Jährige gehörte in der Tatnacht zu acht Menschen, die vorübergehend festgenommen worden waren. Schon kurz nach dem Vorfall hatte er ein Geständnis abgelegt. Seine Eltern hatten sich darüber hinaus in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft für das Verhalten des Sohnes entschuldigt. Das am Mittwoch ergangene Urteil ist rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:210216-99-467634/6

dpa

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